Ein Klient möchte eine potenzielle Nachscheidungsregelung mit der Ehefrau vereinbaren. Hierin soll der Versorgungsausgleich auch im Falle der Not ausgeschlossen sein. Also in keinem Fall soll staatlicherseits ein Rückgriff auf das Vermögen oder Einkommen des anderen möglich sein. Gibt es dazu Rechtssprechung oder Gesetze ? Danke :-)
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